Privat dürfen EU-Bürger zollfrei eingeführen...
Innerhalb des EU-Binnenmarktes dürfen Privatpersonen Waren aus anderen Mitgliedstaaten uneingeschränkt einführen. Aber: Es gibt für verbrauchssteuerpflichtige Waren Richtmengen, bis zu denen von einem privaten Gebrauch ausgegangen wird. Das sind im Folgenden:
Tabak (seit 01.01.2010)
800 Zigaretten und
400 Zigarillos und
200 Zigarren und
1 Kilogramm Rauchtabak.
Alkohol
10 Liter Spirituosen und
20 Liter Mixgetränke und
90 Liter Wein (davon max. 60 Liter Schaumwein) und
110 Liter Bier.
Kaffee
10 Kilogramm
Kraftstoff
Tankinhalt + 20 Liter im Kanister
Bei Mengen, die darüber hinaus gehen, muss der Einführende nachweisen, dass er die Waren zu privaten Zwecken einführt.
Auswärtiges Amt (D)
Zollamt der Republik Litauen (E, LT)



